Preissicherheit jederzeit: der Fahrpreis ist amtlich
geregelt.
Der Taxitarif gilt für das Pflichtfahrgebiet und ist von
der Stadt Nürnberg amtlich festgelegt. (Das Pflichtfahrgebiet der Nürnberger Taxis
erstreckt sich auf Nürnberg und einen Umkreis von ca. 40 km.) Der Fahrpreis muss mit
einem geeichten Fahrpreisanzeiger (Taxameter) ermittelt werden.
Dieser Fahrpreis darf im Pflichtfahrgebiet weder unter-
noch überschritten werden.
Grundgebühr / Mindestfahrpreis 3,50 €
Für den ersten Kilometer 3,70 €
Für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer
2,00 €
Für jeden weiteren Kilometer 1,60 €
Wartezeit pro Stunde 26,00 € d.h. 0,20 € für jeden
angefangenen Zeitraum von 27,7s
Zuschlag 2,50 € für die Bestellung eines Kombifahrzeuges
Zuschlag 2,50 € für die Bestellung / Nutzung eines
Großraumtaxi s für 5 bis 6 Gäste
Zuschlag 7,50 € für die Nutzung eines mit einem
Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der im Rollstuhl sitzend
befördert wird
Zuschlag 7,50 € für die Bestellung / Nutzung eines
Großraumtaxi s für 7 bis 8 Gäste
Zonenzuschlag 10,00 bis 40,00 € bei Fahrten mit Start
und Ziel außerhalb der Städte Nürnberg und Stein, in den Zonen 3 bis 6 nach
Zonenplan
Bis zu einer Fahrstrecke von 50 km enthält der Preis 7%
USt..
Die Preise für Fahrten nach außerhalb des
Pflichtfahrgebiets werden frei vereinbart. Kommt keine Vereinbarung zustande, gilt
der Tarif.
Quelle: Taxi-Zentrale Nürnberg
(Stand 01.12.2019)